Das Europäische Parlament macht eine belastbare Datengrundlage zur Bedingung für die erweiterte Herstellerverantwortung im Rahmen der Kommunalen Abwasserrichtlinie. In mehreren Entschließungsanträgen sprach es sich dafür aus, die Zahlungsverpflichtung der betroffenen Industrie vorübergehend auszusetzen, bis eine unabhängige Studie die tatsächlichen Verursacher von Mikroschadstoffen und die Kosten ihrer Entfernung klärt.

Die PHARMIG, die freiwillige Interessenvertretung der österreichischen Pharmaindustrie, begrüßt diesen Schritt. Aus ihrer Sicht verhindert er eine einseitige Zuordnung der Finanzierung an die Pharma- und die Kosmetikindustrie und damit Belastungen, die sich letztlich auf die Versorgung mit Medikamenten auswirken könnten.
Datengrundlage der Abwasserrichtlinie als Streitpunkt um die vierte Klärstufe
Im Zentrum der Debatte steht die Frage, ob die bisherige Datengrundlage zur erweiterten Herstellerverantwortung im Rahmen der Abwasserrichtlinie ausreichend belastbar ist. Die zugrunde liegenden EU-Impact-Assessments stufen die pharmazeutische Industrie und die Kosmetikindustrie als Hauptverursacher von Mikroschadstoffen im Abwasser ein und ordnen ihnen den überwiegenden Teil der Finanzierung der vierten Reinigungsstufe zu. Gleichzeitig bestehen erhebliche Unsicherheiten über die tatsächlichen Ursachen der Verunreinigung und über die Höhe der Kosten, mit denen bei einer vierten Klärstufe überhaupt zu rechnen ist.
Wie groß diese Unsicherheit ist, zeigen die auseinanderlaufenden Schätzungen. Während die Europäische Kommission EU-weit von jährlich 1,18 bis 1,8 Milliarden Euro ausgeht, kommen andere Analysen auf ein Vielfaches, und allein für Österreich reichen die Annahmen von rund 37 bis über 150 Millionen Euro pro Jahr. Für Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG, folgt daraus die Notwendigkeit einer breiteren Betrachtung: „Eine so weitreichende Regulierung wie diese muss auf belastbaren Daten beruhen und die gesamte Verursachungskette im Abwasser berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sehen wir es als konsequent, dass das EU-Parlament eine neue Studie fordert. Mit einer solchen soll eruiert werden, welche Sektoren letztlich für die Errichtung und den Erhalt einer weiteren, 4. Klärstufe aufzukommen haben. Dass dies nicht nur die Kosmetik- und Pharmabranche sein können, haben wir stets betont.“
Für eine sachgerechte Verteilung von Verantwortung und Kosten verweist die PHARMIG auf den begrenzten Blickwinkel der bisherigen Bewertung. Betrachtet wurden bislang nur einzelne Mikroschadstoffe, während eine umfassendere Analyse fehlt, welche Stoffe nach der dritten Reinigungsstufe tatsächlich noch im Abwasser vorhanden sind und aus welchen Quellen sie stammen. Erst eine solche Betrachtung erlaubt es, die für die zusätzliche Reinigung anfallenden Kosten fair auf die Verursacher aufzuteilen. Herzog dazu: „Es soll nun eine neue Bewertung der tatsächlichen Kosten und der möglichen Ausweitung der Herstellerverantwortung auf weitere Sektoren vorgenommen werden. Die bisherige Grundlage für die erweiterte Herstellerverantwortung hat aus unserer Sicht viel zu kurz gegriffen.“ Eine grundsätzliche Ablehnung der Maßnahme ist damit nicht verbunden: „Wir haben uns nie prinzipiell gegen diese Maßnahme gestellt. Allerdings von Anfang an und zu Recht hinterfragt, warum nur zwei Sektoren dafür zur Verantwortung gezogen werden sollten“, so Herzog.
Folgen für die Arzneimittelversorgung und die nächsten Schritte
Mit der Abstimmung verbindet sich die Aussicht, negative Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung abzuwenden. Das Europäische Parlament sprach sich dafür aus, die Zahlungsverpflichtung der Industrie im Rahmen der Verordnung über die kommunale Abwasserbehandlung vorübergehend auszusetzen, sofern eine neue unabhängige Studie zu Mikroschadstoffen und den Kosten ihrer Entfernung Risiken für die Arzneimittelversorgung bestätigt. Ergänzend wurde ein Vorschlag angenommen, der die Regeln der Abwasserrichtlinie bis zum Abschluss dieser Studie aussetzt.
Hintergrund ist die mögliche Belastung der pharmazeutischen Unternehmen durch die Finanzierung der vierten Klärstufe. Hohe Zusatzkosten könnten dazu führen, dass Medikamente, die bereits zu niedrigen Preisen im Markt gehalten werden, nicht mehr angeboten werden können. Dazu Herzog: „Wenn derartig hohe Kosten auf die pharmazeutischen Unternehmen zukommen, dann müssen sie ihr Überleben sicherstellen und können Medikamente, die jetzt schon zu niedrigen Preisen im Markt gehalten werden, unter diesen Umständen nicht weiter anbieten. Daher ist es wichtig, mit Maß und Ziel vorzugehen und Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten, wenn wir alle als Patientinnen und Patienten dann nämlich das Nachsehen haben, wenn uns wichtige Medikamente fehlen.“
Die nächsten Schritte liegen nun bei der Europäischen Kommission. Die Abstimmung ist rechtlich nicht bindend, setzt für die weitere Ausgestaltung der Abwasserrichtlinie aber ein politisches Signal.


