Seit Mitte August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung, doch für einen Großteil ihrer Anforderungen liegen die konkretisierenden Rechtsakte der Europäischen Kommission nicht vor. Die Lebensmittelindustrie muss ihre Verpackungen damit bereits auf die neuen Pflichten ausrichten, ohne die endgültigen Kriterien für Materialkennzeichnung, Leerraum und die Bewertung der Recyclingfähigkeit zu kennen.

In zwei Interviews der Wissensplattform Österreich isst informiert benennen Katharina Högler, Referentin für Lebensmittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich, und Alexander Eidelpes, Leiter des Einkaufs beim Gewürzunternehmen Kotányi, die zentralen Schwierigkeiten der Umsetzung, von unklaren Definitionen über den Datenaustausch entlang der Lieferkette bis zu Entwicklungszeiten von zwei bis fünf Jahren für neue Verpackungslösungen.
Fehlende Rechtsakte zur EU-Verpackungsverordnung schaffen Unsicherheit
Als größte Herausforderung nennt Högler derzeit die fehlende Rechtssicherheit. Viele Unternehmen unterstützen den Grundgedanken der Verordnung, sehen die praktische Umsetzbarkeit in der Ausarbeitung einzelner Vorgaben aber nicht ausreichend berücksichtigt. Zahlreiche zentrale Fragen hängen von Klarstellungen, delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommission ab, die noch nicht vorliegen. Besondere Unsicherheit besteht darüber, wer in bestimmten Konstellationen, etwa bei Eigenmarken des Lebensmittelhandels, als Erzeuger einer Verpackung gilt, weil davon wesentliche Dokumentationspflichten und letztlich die rechtliche Verantwortung für Verpackungen abhängen. Die Kommission hat diesen Druck entlang der Lieferkette anerkannt und Anfang August 2026 ein Update ihres Fragen- und Antwortenkatalogs veröffentlicht, in dem die Aufgaben- und Rollenverteilung näher erläutert wird. Dass die Klarstellung erst unmittelbar vor dem Geltungsbeginn erfolgte, verdeutlicht nach Einschätzung von Högler die anhaltenden Unsicherheiten in der praktischen Anwendung. „Ich würde sagen, dass die PPWR eines der ambitioniertesten Vorhaben im europäischen Umweltrecht ist“, sagt sie. Eine zentrale Aufgabe der Kommission sehe sie darin, die weiteren Durchführungs- und delegierten Rechtsakte so auszugestalten, dass sie in der Praxis tatsächlich umsetzbar sind.

Aus Unternehmenssicht fällt diese Lücke mit dem Geltungsbeginn zusammen. Für nahezu alle Anforderungen der Artikel 5 bis 12 der EU-Verpackungsverordnung fehlen laut Eidelpes, der die Arbeitsgruppe PPWR des Fachverbands der Nahrungs- und Genussmittelindustrie leitet, noch konkrete Vorgaben oder Präzisierungen, etwa zur Materialkennzeichnung, zum Leerraum und zur Methode für die Bewertung der Recyclingfähigkeit, die bislang nicht über delegierte Rechtsakte festgeschrieben sind. Unscharfe Definitionen und ein erst verspätet kommendes nationales Herstellerregister erhöhen aus seiner Sicht das Risiko für die Unternehmen zusätzlich. Weil die zeitlichen Umsetzungsvorgaben schlecht abgestimmt sind, müssen Verpackungen mehrmals bearbeitet werden, was die Kosten in die Höhe treibt. „Bleibt hier Interpretationsspielraum, wird sich eine zeitgerechte Umsetzung angesichts der langen Vorlaufzeiten nicht ausgehen“, so Eidelpes, der als Alternativen hohe Investitionen, die Vernichtung von Verpackungsmaterial oder die Rücknahme bereits verpackter Lebensmittel und Getränke nennt.
Rezyklat und PFAS verschärfen die Materialfragen
Der Umstieg auf recyclinggerechte Verpackungen verlangt nach Darstellung von Högler Investitionen, teilweise in neue Verpackungsdesigns und sogar in neue Fertigungslinien, den verstärkten Einsatz von Recyclingmaterialien und eine enge Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, vor allem beim Datenaustausch. Kurz- und mittelfristig entstehen dadurch zusätzliche Kosten und Anpassungsaufwände. Als Beispiel nennt sie den Einsatz von Rezyklat in Kunststoffverpackungen, weil recycelte Polymere zumindest in vorhersehbarer Zukunft deutlich teurer bleiben als nicht recycelte Kunststoffe. Langfristig sieht sie die Chance, Rohstoffe effizienter zu nutzen, die Versorgung mit Sekundärrohstoffen zu stärken und nachhaltige Innovationen voranzutreiben.
Parallel dazu beschäftigt die Branche und ihre Verpackungslieferanten die Beschränkung von Ewigkeitschemikalien, den sogenannten PFAS, in Materialien mit Lebensmittelkontakt. Die EU-Verpackungsverordnung sieht entsprechende Anforderungen vor, eine EU-weit harmonisierte Testmethodik fehlt jedoch, während der verstärkte Einsatz recycelter Materialien das Risiko unbeabsichtigter PFAS-Einträge unter Umständen erhöhen könnte. Hinzu kommen Materialkombinationen, die Lebensmittel optimal schützen, das Recycling aber erschweren, etwa Verbundverpackungen aus Aluminium und Papier für Butter oder Schokokekse. Ähnlich verhält es sich bei flexiblen Verpackungen wie Folien, die bei geringem Materialeinsatz gute Produkteigenschaften bieten, im Recycling aber an Grenzen stoßen. Welche Hürden konkret zu bewältigen sind, hängt vom jeweiligen Produkt und der Zusammensetzung der Verpackung ab.
Verpackungsentwicklung dauert zwei bis fünf Jahre
Neue Verpackungskonzepte entstehen in mehrjähriger Entwicklungsarbeit. Gemeinsam mit Verpackungslieferanten und internen Experten werden die Anforderungen aus Technik, Verordnung, Einkauf, Marketing und Qualität erhoben, darauf aufbauend neue Konzepte entwickelt oder bestehende Lösungen auf ihre Eignung geprüft. Es folgen Testreihen etwa zu Maschinengängigkeit, Lebensmittelsicherheit, Markenkommunikation und Preisgestaltung, während zumeist externe Institutionen prüfen, ob künftige Anforderungen wie die Recyclingfähigkeit erfüllt sind. Je nach Material und Anwendungszweck dauert ein solcher Prozess zwei bis fünf Jahre, wobei das Ziel darin liegt, möglichst auf bestehenden Anlagen und Produktionstechnologien aufzubauen und rein durch die Verordnung bedingte Investitionen zu vermeiden.
Erschwert wird diese Arbeit nach Darstellung von Eidelpes durch Zielkonflikte zwischen Produktschutz, Nachhaltigkeit, effizienter Produktion, günstiger Beschaffung und der Funktion der Verpackung als Markenbotschafterin und Informationsmedium. Der für die EU-Verpackungsverordnung erforderliche Datenaustausch ist immens und ressourcenintensiv, und ein wesentlicher Teil der aktuellen Vorbereitung besteht darin, die erforderlichen Daten für den Austausch mit Lebensmittelhandel, Lieferanten und Behörden zu ermitteln und bereitzustellen. Prioritär sollten Unternehmen bereits die Erzeugerangabe, die Vorbereitung auf die neue Materialkennzeichnung und die Reduktion des Materialeinsatzes, etwa durch weniger Leerraum, angegangen haben. Als Stolperstein nennt er zusätzlich die Kommunikation an die Verbraucher, denen der Zusammenhang zwischen geänderten Verpackungen und Umweltwirkung oft nicht klar ist, wofür er die mit der Flasche verbundenen Verschlüsse anführt, die sogenannten Tethered Caps. Chancen sieht er im Minimieren des Materialeinsatzes und im Kreieren neuer Verpackungslösungen, deren Umweltauswirkungen entlang der gesamten Lieferkette zu berücksichtigen sind, sodass sich Nachhaltigkeit in der Folge auch als Verkaufsargument durchsetzt.
Kennzeichnung ab 2028, recyclingfähige Verpackungen ab 2030
Die Vorgaben greifen in festgelegten Etappen, deren Anwendung im August 2026 begonnen hat. Noch 2026 gelten Teebeutel und Kaffeekapseln als Verpackungen, woraus sich auf nationaler Ebene Änderungen bei Sammlung und Verwertung ergeben. Ab 2028 folgen die Kennzeichnungspflichten, mit denen neue Verpackungen und Abfallbehälter einheitliche Piktogramme tragen, versehen mit einer dreijährigen Übergangsfrist. Eine Verpackung in Italien oder Spanien trägt damit künftig weitgehend dieselben Kennzeichnungselemente wie ihr österreichisches Pendant, was die Sortierung erleichtern soll.
Für 2030 sieht die Verordnung vor, dass alle Verpackungen recyclingfähig sind, Gewicht und Volumen auf ein Mindestmaß reduziert werden und bestimmte Verpackungsarten und -formate verboten sind, während die Verpackungsabfälle pro Kopf um fünf Prozent unter dem Wert von 2018 liegen sollen. Im selben Jahr sollen sich größere Handelsfilialen bemühen, Wiederbefüllungsstationen für Lebensmittel, bestimmte Flüssigkeiten und Non-Food-Erzeugnisse bereitzustellen, im Take-Away-Bereich gelten entsprechende Vorgaben früher. Bis 2035 sollen recycelbare Verpackungen in großem Umfang recycelt und die Abfallmengen pro Kopf um zehn Prozent gegenüber 2018 gesenkt sein, bis 2040 um 15 Prozent. Was unter einem Recycling „in großem Maßstab“ konkret zu verstehen ist, wird nach Darstellung von Högler derzeit noch ausgearbeitet, und die angestrebten Stoffkreisläufe setzen Investitionen in Sammel-, Sortier- und Recyclinginfrastrukturen voraus.
Die größte Chance für die Branche sieht Högler in stärker vereinheitlichten Regeln innerhalb der EU, die grenzüberschreitende Geschäftsabläufe erleichtern können. Den Hintergrund der Verordnung bilden Zahlen der Europäischen Kommission, nach denen 40 Prozent der in der EU verwendeten Kunststoffe in Verpackungen stecken und die Hälfte des Meeresmülls aus Verpackungsmaterial stammt. Für die weitere Ausgestaltung fordert Högler Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit für Produzenten und Verwender, eine frühzeitige Einbindung der betroffenen Branchen und eine solide Datengrundlage, für die nationale Umsetzung zudem keine zusätzlichen Anforderungen über die europäischen Vorgaben hinaus, also kein „Gold-Plating“.
Die vollständigen Interviews mit Katharina Högler und Alexander Eidelpes sowie ein Überblick zur EU-Verpackungsverordnung sind auf der Plattform Österreich isst informiert veröffentlicht.


