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OFI und ARA diskutieren PPWR-Umsetzung in der Praxis

28.09.2026

Zum sechsten Mal richten das OFI und die ARA am 15. Oktober 2026 im Wiener CAPE 10 eine Informationsveranstaltung ihrer Reihe zur europäischen Verpackungsverordnung aus, die den Stand der PPWR-Umsetzung in einzelnen Branchen und Unternehmen zusammenführt. Zum Status quo tragen geladene Experten vor, die anschließend durchgehen, wie sich die Anforderungen der Packaging and Packaging Waste Regulation betrieblich organisieren lassen.

Europäische Verpackungsverordnung, Teil VI -Umsetzungsstrategien in der Praxis. | Bild: OFI
Europäische Verpackungsverordnung, Teil VI -Umsetzungsstrategien in der Praxis. | Bild: OFI

Den Rahmen dafür setzt die Verordnung selbst, die einen festen Zeitplan für das Recycling von Verpackungen vorgibt und verlangt, dass diese bis 2030 den neuen „Design-for-Recyclability“-Kriterien entsprechen. Ergänzend zu den Vorträgen sind Podiumsgespräche angesetzt, in denen auch einzelne Fragen aus dem Publikum aufgegriffen werden.

Design-for-Recyclability bis 2030 setzt den Rahmen der PPWR-Umsetzung

Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen ist der Maßstab, an dem sich die PPWR-Umsetzung bis zum Ende des Jahrzehnts messen lassen muss. Der Zeitplan der Verordnung ist vorgegeben, die Übertragung der Kriterien auf konkrete Verpackungen, Materialien und Produktgruppen ist es nicht, und genau an dieser Stelle setzt ie Reihe an, die das OFI in Kooperation mit der ARA veranstaltet.

Weil die Anforderungen Hersteller, Handel und Entsorgungswirtschaft gleichermaßen betreffen, richtet sich die Veranstaltung an ein Publikum aus mehreren Branchen. Eröffnet wird der Nachmittag von beiden Veranstaltern gemeinsam, bevor die Fachvorträge die Umsetzung in Österreich samt der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich Online-Plattformen aufgreifen und anschließend die europäische Ebene mit der Frage behandeln, was zum jetzigen Zeitpunkt bereits gilt und welche Punkte weiterhin offen sind.

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Normung und Kennzeichnung bestimmen die fachlichen Schwerpunkte

Einheitliche Bewertungsmaßstäbe für die Recyclingfähigkeit entstehen derzeit in der europäischen Normung, weshalb ein Update aus der zuständigen europäischen Normungsgruppe im Themenfeld Recyclingfähigkeit auf dem Programm steht. Dort wird an den Grundlagen gearbeitet, auf die sich die Bewertung von Verpackungen künftig stützt. Der Programmpunkt steht noch vor dem ersten Fragenblock und ergänzt die nationale Perspektive um die europäische Normungsebene.

Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Kennzeichnung. Erörtert wird, welche Angaben tatsächlich aufgedruckt werden müssen und welche Informationen ein QR-Code übernehmen darf, womit sich die Aufteilung zwischen physischer und digitaler Kennzeichnung verschiebt. Ergänzt wird dieser Block durch den analytischen Nachweis von PFAS in Verpackungen, also durch die Frage, wie sich diese Stoffe überhaupt auffinden lassen.

Podiumsgespräche binden Fragen aus dem Publikum ein

Wie sich die Verantwortung entlang der Handelskette verteilt, ist Gegenstand eines eigenen Programmpunkts zur Rollenverteilung zwischen Eigenmarken und Markenartiklern in der PPWR-Umsetzung. Damit verlagert sich die Diskussion von den rechtlichen und technischen Vorgaben auf die Frage, wer sie im Tagesgeschäft konkret zu erfüllen hat.

Für Rückfragen ist an zwei Stellen Platz vorgesehen. Ein eigener Fragenblock ist noch vor der Pause angesetzt, und am Ende führt eine Podiumsdiskussion die Themenstränge zusammen und nimmt erneut Fragen aus dem Publikum auf. Der Ablauf ist auf einen Nachmittag gelegt, mit Einlass und Registrierung ab 13.30 Uhr, Programmstart um 14.00 Uhr und Ende um 17.45 Uhr, unterbrochen von einer Pause mit Snacks und Getränken, an die sich ein Get-together anschließt.

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