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PPWR schreibt Konformitätserklärung ab August 2026 vor

01.04.2026

Ab 12. August 2026 ist eine Konformitätserklärung für Verpackungen verpflichtend – für viele Unternehmen kommt diese Frist überraschend früh. Die PPWR läuft zwar bis 2030, doch einzelne Anforderungen greifen deutlich früher. Wer die Konformitätserklärung nicht vorweisen kann, riskiert Artikel-Auslistungen und empfindliche Strafen.

Thomas Glatz, Managing Director bei Interzero Österreich. | Foto: Interzero
Thomas Glatz, Managing Director bei Interzero Österreich. | Foto: Interzero

Parallel dazu kämpfen Unternehmen mit rechtlichen Unklarheiten, die eine vollständige Umsetzung erschweren. Thomas Glatz, Managing Director bei Interzero Österreich, sieht insbesondere die fehlende Abgrenzung von Begrifflichkeiten als Problem: Wer als Hersteller, Erzeuger oder Händler gilt, ist in vielen Lieferketten nicht eindeutig zu beantworten – und mit jedem dieser Begriffe sind spezifische Verpflichtungen verbunden.

Ungeklärte Definitionen verzögern die Umsetzung der PPWR in der Praxis

Zu den dringlichsten offenen Fragen zählt, was künftig rechtlich als Verpackung gilt. „Derzeit ist beispielsweise noch unklar, wie Kaffeekapseln eingestuft und entpflichtet werden. Das macht die Planung schwierig und verzögert möglicherweise notwendige Umstellungen bei Unternehmen, aber auch bei Anbietern von Sammel- und Verwertungssystemen. Eine rasche Klarstellung dieser Punkte wäre für die gesamte Wirtschaft hilfreich“, so Thomas Glatz von Interzero Österreich.

Diese Unklarheit betrifft nicht nur einzelne Produktkategorien, sondern hat Auswirkungen auf die gesamte Verpackungsplanung. Solange grundlegende Kategorisierungen fehlen, können weder Hersteller noch Händler ihre Prozesse verlässlich auf die neuen Anforderungen ausrichten. Glatz empfiehlt dennoch, nicht auf abschließende Klarstellungen zu warten, sondern in drei konkreten Schritten vorzugehen.

Drei Schritte zur fristgerechten Erfüllung der PPWR-Anforderungen

Glatz empfiehlt zunächst, Transparenz über das gesamte Verpackungsportfolio herzustellen und eine klare Datenbasis über alle verwendeten Verpackungen aufzubauen. In einem zweiten Schritt soll dieses Portfolio auf Recyclingfähigkeit analysiert werden, mit dem Ziel, problematische Materialkombinationen zu identifizieren. Drittens rät Glatz dazu, frühzeitig neue Verpackungslösungen zu testen, um Innovationen mit der Markenstrategie und der Kostenoptimierung zu verbinden.

Dieser strukturierte Vorlauf ist aus Sicht von Interzero notwendig, da Prozessänderungen, Anlagenumrüstungen und die Entwicklung konformer Verpackungen erhebliche Vorlaufzeiten erfordern. Unternehmen, die erst bei vollständiger Rechtssicherheit beginnen, riskieren, Fristen nicht einhalten zu können.

Interzero begleitet Unternehmen mit digitalen Tools und Beratung

Interzero bietet für die Erfüllung der PPWR ein breites Dienstleistungsspektrum an, das von strategischer Beratung bis zur konkreten Verpackungsentwicklung reicht. Mit dem digitalen Tool „Check for Recycling“ können bestehende Verpackungen auf ihre Recyclingfähigkeit geprüft und automatisierte Konformitätserklärungen erstellt werden. Das Programm „Made4Circle“ begleitet Unternehmen durch den gesamten Entwicklungsprozess – von der im Labor analysierten Recyclingfähigkeit über direkte Handlungsempfehlungen zu Design und Materialwahl bis hin zum Einsatz von Rezyklat, das im hauseigenen Kompetenzzentrum für Recyclingkunststoffe entwickelt wurde.

Ergänzt wird das Angebot durch das Whitepaper „Verpackung und Nachhaltigkeit“ von Interzero, das die Anforderungen der PPWR einordnet und Lösungsansätze aufzeigt. „Bei Interzero bekommen Unternehmen also alles, was rund um die PPWR notwendig ist, aus einer Hand“, fasst Glatz zusammen.

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